|
Der Anspruch auf Hilfsmittel, Teil 1 Vom Mittwoch, 13. Juli 2011 ![]() Unterwegs mit Handicap. Wer zahlt? Wann REHA-Dreiräder von Krankenkassen bezuschusst werdenVon Martin Schroedter
Wie andere so genannte technische Hilfsmittel sind Spezial-Dreiräder für viele Behinderte in der Therapie wie auch in der Bewältigung des Alltags von großer Bedeutung. Aber wer kommt für die Kosten von Hilfsmitteln generell auf?
Die Rechtslage könnte hier kaum eindeutiger sein: Für gesetzlich krankenversicherte Personen legt §33 des 5. Sozialgesetzbuches dar, dass ein Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln besteht, sofern diese den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen und nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.
Das heißt: Nicht jedes für Behinderte nützliche Hilfsmittel ist ein Hilfsmittel im Sinne des Sozialrechts. Das Sozialgesetzbuch V definiert Hilfsmittel als Gegenstände, deren Gebrauch eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht.
Was nun ein Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung ist, ergibt sich aus den "Hilfsmittel-Richtlinien". Im "Hilfsmittelverzeichnis" werden die Hilfsmittel im Einzelnen aufgeführt. Zugelassene Hilfsmittel haben eine Hilfsmittelnummer.
Wichtig: Das Hilfsmittelverzeichnis dient nicht dazu, den Anspruch des Versicherten einzuschränken, sondern nur als Richtschnur für die Kassen und als unverbindliche Auslegungshilfe für die Gerichte (Urteil des BSG vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95).
Eine Hilfsmittel-Versorgung bedarf der ärztlichen Verordnung, wobei das Rezept als "Hilfsmittelrezept" besonders gekennzeichnet wird. Da sich nicht alle Ärzte und Patienten mit Hilfsmitteln auskennen, ist es gegebenenfalls ratsam, sich vor dem Arztbesuch zu informieren und beraten zu lassen.
Vor allem bei einer bevorstehenden Versorgung mit einem Spezialdreirad ist es sehr hilfreich, vom Fachhändler (Sanitätshaus) und/oder Ergotherapeuten genau notieren zu lassen, was verordnet werden soll. Dazu gehören zum Beispiel alle Teile, die nicht zur Grundausstattung gehören und natürlich auch die genaue Modellbezeichnung mit Hilfsmittel-Nummer. Schritte zum HilfsmittelDer Standard-Ablauf zum Hilfsmittel stellt sich im Idealfall folgendermaßen dar:
Aber: Schon bei vergleichsweise deutlich als solche anzusehende Hilfsmittel wie Prothesen und Rollstühlen gestaltet sich in der Praxis die Genehmigung durch die gesetzlichen Krankenkassen oft als sehr schwierig – bei den Spezialfahrrädern ist es kaum anders.
Ein Grund dafür liegt darin, dass die Genehmigung eines Therapie- oder Dreirads von vielen individuellen Faktoren abhängig ist: Ist es geeignet und erforderlich, eine bestimmte Behinderung auszugleichen? Wurden die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen geprüft und einbezogen? Gibt es Alternativen?
Wie man die Chancen auf einen Zuschuss mit Argumenten erhöhen kann, erläutere ich im 2. Teil des Fachbeitrags zur Hilfsmittelversorgung
Martin Schroedter im Kurzporträt >>
| |||
|
| ||